Bandscheibenvorfälle der Lendenwirbelsäule (LWS) können nicht nur zu heftigen Rücken- und Beinschmerzen führen. Wenn das ausgetretene Gewebe auf bestimmte Nerven drückt, können auch Lähmungen hinzukommen. Welche Lähmungsform muss sofort, welche muss frühzeitig operiert werden, und welche zwei anderen Lähmungen, die den Fuß betreffen, werden meist zunächst konservativ behandelt? Im ARTHROSE-INFO Nr. 45 haben wir bereits eine umfassende Übersicht zu diesem Thema gegeben. In der heutigen Ausgabe wenden wir uns nun vor allem der operativen Behandlung zu.
Bei heftigen Rückenschmerzen sollte man stets auch auf Stuhl und Harn achten: Ist es zu einem unbemerkten Stuhl- oder Harnabgang gekommen? Oder kann man trotz voller Blase kein Wasser lassen? Dann besteht der Verdacht auf Einklemmung wichtiger Nerven, die Blase und Darm versorgen. Der Arzt nennt diese seltene, aber kritische Komplikation „Cauda-Syndrom“. Unverzüglich sollte man dann eine orthopädische oder neurochirurgische Klinik aufsuchen und den Arzt sofort darauf hinweisen.
Eine besondere Gefahr bedeutet auch eine Schwächung des großen Kniestrecker-Muskels („Quadrizeps“). Dieser wichtige Muskel gibt Kraft und Stabilität beim Gehen, Hinsetzen, Aufstehen sowie beim Treppauf- und Treppabgehen. Eine Prüfung dieses Muskels kann man durchführen, indem man vorsichtig mit beiden Beinen gleichzeitig in die Hocke geht und dann das Gewicht von einem Bein auf das andere verlagert. Auch bei dieser eher seltenen Lähmung in Folge eines Bandscheibenvorfalls darf nicht lange gewartet, sondern muss frühzeitig operiert werden.
Am häufigsten tritt bei einem Bandscheibenvorfall eine Lähmung der Fußheber-Muskeln auf. Dadurch fällt der Vorfuß nach unten und kann nur noch schwach oder gar nicht mehr angehoben werden („Fußheber-Schwäche“ oder „Fall-Fuß“). Oft geht dies mit Schmerzen und einem Taubheitsgefühl an der Außenseite des Unterschenkels bis hin zur Großzehe einher. Beim Gehen besteht die Gefahr, mit der Fußspitze hängen zu bleiben. Geprüft wird diese Schwäche, indem man sich mit den Händen am Tisch abstützt und versucht, nur auf den Fersen zu gehen.
Die zweithäufigste Lähmungsform betrifft die Wadenmuskulatur. Bei einer Schwäche der Wadenmuskulatur ist der Zehenstand auf der betroffenen Seite beeinträchtigt oder unmöglich. Auch kann man sich beim Gehen nicht mehr mit voller Kraft abdrücken. Häufig führt dies zu einer Art „Stempelgang“, bei dem der Fuß nicht nach vorne abrollt, sondern seitlich gestellt wird. Begleitet wird dies oft von Schmerzen und einem Taubheitsgefühl im Wadenbereich (Unterschenkel-Rückseite) und am Fußaußenrand.
Der behandelnde Arzt wird bei seiner Untersuchung die Funktion der beschriebenen Muskeln genau prüfen sowie auch auf Gefühlsstörungen achten. In manchen Fällen wird er zusätzlich zu seiner eigenen auch eine fachärztliche Untersuchung bei einem Neurologen empfehlen, wodurch der Befund genau definiert und dokumentiert wird. Zudem wird bei einer Nerveneinklemmung oft eine MRT-Untersuchung (Magnet-Resonanz-Tomographie, Kernspin) durchgeführt. Auf diesen Aufnahmen kann man den Ort und das Ausmaß einer Nerveneinklemmung genau erkennen.
Bei Lähmungen, die den Fuß betreffen, werden Bandscheibenvorfälle längst nicht immer operativ behandelt. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass in über 90 Prozent der Fälle die konservative Behandlung im Langzeitverlauf in etwa die gleichen Ergebnisse erzielt wie eine Operation. Solange die in den Tipps Nr. 3 und 4 beschriebenen Lähmungen keine gravierenden Ausmaße haben, kann das Gewebe, das aus dem Inneren der geschädigten Bandscheibe ausgetreten ist, oft auch durch körpereigene Heilungsvorgänge wieder abgebaut und eine Operation vermieden werden.
Wichtig zu wissen: Trotz Lähmungen und trotz heftiger Rückenschmerzen wird heute bei der konservativen Behandlung meist keine ständige Bettruhe mehr verordnet. Wenn diese jedoch unumgänglich erscheint, sollte sie auf höchstens ein bis zwei Tage begrenzt bleiben. Im Liegen wird man, besonders auch nachts, die sogenannte Stufenbett-Lage als wohltuend empfinden. Ideal ist es, wenn man über einen Schaumstoff-Würfel verfügt (ARTHROSE-INFO Nr. 25, Tipp Nr. 5). Hilfreich kann auch bereits das Hochlagern der Unterschenkel auf dicken, festen Kissen oder Decken sein.
Meist wird der Arzt auch starke Schmerzmittel verordnen, die er sorgfältig auf jeden Patienten abgestimmt auswählen wird. Ebenso kann eine Infiltrationstherapie erwogen werden. Als angenehm empfinden manche Patienten zudem eine Kühlung des schmerzenden Rückens durch Kälte-Packs. Andere hingegen empfinden die Anwendung von Wärme, z. B. mit einer Wärmflasche oder einem Heizkissen, als wohltuend und entspannend. Auch das kurzzeitige Tragen eines Gurtes, z. B. eines „Nierenschutzes“ oder einer „Lumbalbandage“, kann hilfreich sein.
Wenn sich aber trotz konservativer Therapie die Lähmung der Fußheber- oder der Fußsenker-Muskeln nicht zurückbildet, sondern sogar verstärkt, ist eine Operation angezeigt. Die Operationsverfahren haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Nur noch das ausgetretene Gewebe wird mikrochirurgisch oder endoskopisch entfernt („Sequestrektomie“). Die Bandscheibe selbst wird aber meist nicht entfernt, sondern möglichst belassen.
Nicht nur der Lähmungsgrad und die Lähmungszunahme können eine Operation erforderlich machen. Auch – sogar ohne Lähmung – gilt: Wenn heftige Schmerzen trotz konservativer Therapie unverändert fortbestehen und wenn kein Erfolg der konservativen Therapie mehr zu erwarten ist, wird man sich meist ebenfalls zur Operation entschließen. Einige Experten empfehlen, nicht viel länger als sechs Wochen abzuwarten. – Welche zusätzlichen Behandlungen nach einer Operation erforderlich sein können, beschreiben wir im Folgenden.
Spätestens nach einer Operation ist auch der Zeitpunkt gekommen, die geschwächte Muskulatur aktiv zu kräftigen. Stabilisierende Physiotherapie und ergänzende Elektrotherapie können die Muskelkraft erhalten und verbessern. Auch die durch Druck geschädigten Nerven können zur Erholung (Regeneration) angeregt werden. In nicht wenigen Fällen dauert es aber bis zur völligen Wiederherstellung viele Monate, was große Geduld auf allen Seiten erfordert. Bei einem „Fall-Fuß“ muss zudem nicht selten auch eine Bandagen- oder Schienenversorgung dauerhaft durchgeführt werden.
Der kleine Riss, durch den Bandscheibeninhalt aus der geschädigten Bandscheibe ausgetreten ist, heilt meist wieder. So kann man je nach Art der sportlichen Betätigung eine solche nach zwei bis sechs Monaten wieder ohne Einschränkung ausüben. Rauchen behindert jedoch die Heilung und sollte deshalb vollständig aufgegeben werden. Zu bedenken ist auch, dass nach einem Bandscheibenvorfall die Wirbelgelenke auf Dauer höher beansprucht werden als vor der Erkrankung und dass bei fast zehn Prozent der Patienten auch die Gefahr eines zweiten Bandscheibenvorfalls besteht.