Wenn an der Großzehe das Grundgelenk von Arthrose betroffen ist, kann dies außerordentlich schmerzhaft sein. Gleichzeitig zeigt diese Arthrose, die der Arzt „Hallux rigidus“ nennt (Hallux = Großzehe, rigidus = eingesteift), aber oft eine erstaunlich rasche Besserung, wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Im Folgenden geben wir hierzu einige nützliche Hinweise, die eine erste Auswahl darstellen. Weitere Behandlungsmöglichkeiten sollen in einer späteren Ausgabe beschrieben werden.
Die Arthrose der Großzehe betrifft so gut wie nie das erste Gelenk, welches sich in der Nähe des Nagelbettes befindet. Vielmehr befällt sie fast immer nur das zweite Gelenk von der Zehenspitze aus gerechnet. Dieses sogenannte Grundgelenk ist viel häufiger betroffen, da es beim Tragen von Lasten, beim Gehen und Laufen und bei vielen sportlichen Aktivitäten besonders hoch beansprucht wird.
Sehr typisch für die Großzehenarthrose können scharfe und stechende Schmerzen sein, die mitten im Schritt auftreten. Sie machen das weitere Abrollen des Fußes und ein normales Gehen dann schwierig oder sogar völlig unmöglich. Oftmals ist man dadurch gezwungen, sehr umständliche Ausweichbewegungen zu machen, und kann beispielsweise nur noch über den äußeren Fußrand abrollen. Schuhe mit höheren Absätzen werden gar nicht mehr vertragen.
Die äußerlichen Veränderungen bei Arthrose der Großzehe können in der Anfangsphase dabei recht spärlich sein. Bei der ärztlichen Untersuchung fallen aber oft die folgenden Befunde auf: (1) eine sicht- oder tastbare knöcherne Höckerbildung über dem Gelenk und (2) eine verminderte Beweglichkeit, wodurch sich die Großzehenspitze nicht mehr so weit hochbiegen lässt wie auf der Gegenseite. Dieser typische Befund gab der Großzehenarthrose auch ihren medizinischen Namen, nämlich „Hallux rigidus“ (= „eingesteifte Großzehe“).
Besonders häufig werden Männer befallen. Es wird geschätzt, dass Männer etwa drei- bis viermal so oft betroffen sind wie Frauen. Auch zeigen die Beschwerden eine charakteristische Häufung in bestimmten Altersstufen. In der ärztlichen Praxis wird immer wieder beobachtet, dass die Großzehen-Arthrose besonders häufig bei Dreißigjährigen und dann wieder ab dem fünfzigsten Lebensjahr Beschwerden verursacht.
Bei Arthrose der Großzehe kann bereits die richtige Auswahl der Schuhe eine erste wirksame Hilfe bringen. Relativ kräftige, dicke Ledersohlen, die nicht sehr biegsam sind, geben dem empfindlichen Gelenk Schutz und vermindern die besonders schmerzhafte Bewegung des Gelenks beim Gehen. Eine ähnliche Wirkung erzielt man auch durch eine Verminderung der bisherigen Absatzhöhe. Betroffene Frauen sollten daher möglichst niedrige Absätze wählen.
Eine wirksame ärztliche Maßnahme kann die Verordnung einer sogenannten Ballenrolle sein. Diese Änderung, die vom Orthopädie-Schuhmacher meist an den bereits vorhandenen Schuhen durchgeführt wird, besteht im Wesentlichen in einer zusätzlichen, kaum sichtbaren Wölbung der Schuhsohle an einer bestimmten Stelle vorne unter dem Fußballen. Hierdurch wird der Abrollvorgang während des Gehens erleichtert und das Gelenk geschont. Bei vielen Betroffenen kann bereits diese Maßnahme eine gewisse Schmerzlinderung bewirken.
Wenn man bereits Spreizfußeinlagen trägt, kann auch eine kleine Änderung dieser Einlagen wirksam sein. Durch eine auf Rezept verordnete Anbringung eines etwa zwei bis drei Zentimeter breiten Streifens aus Filz, Kork oder festem Gummi am Unterrand der Einlage lässt sich ein ähnlicher Effekt erzielen wie bei Tipp Nr. 6. Dieser „vordere Quersteg“ kann allerdings nur in Schuhen eingesetzt werden, die ausreichend Platz dafür bieten. Noch besser ist das Anbringen einer vorgezogenen Metall- oder Carbonfaser-Lasche unter der Großzehe, einer sogenannten „Rigidus-Feder“.
Selten kann auch eine künstliche Versteifung der Schuhsohle in Kombination mit einer Ballenrolle vorgenommen werden. Hierzu wird vom Orthopädie-Schuhmacher unter der Laufsohle zum Beispiel ein dünner, elastischer Metallstreifen eingesetzt, der die Festigkeit der Sohle verstärkt. Auch das Auftragen einer neuen Zwischenschicht aus relativ steifem Kunststoff unter der Laufsohle vermag den gleichen günstigen Effekt zu erzielen. Beide Maßnahmen sind relativ aufwändig und werden heute nur in besonderen Fällen durchgeführt.
Zwei Körperhaltungen sind bei Großzehenarthrose eher ungünstig und daher nach Möglichkeit zu vermeiden: Es sind dies die Hocke und der Zehenstand. Diese Stellungen belasten das Großzehengrundgelenk sehr und können die Beschwerden verstärken. Statt in die Hocke zu gehen, empfiehlt es sich daher, besser einen kleinen Sitzstuhl zu verwenden. Statt sich auf die Zehenspitzen zu stellen, kann z. B. auch eine kleine Haushaltsleiter eingesetzt werden.
Eine Operation ist nicht immer erforderlich, sondern nur, wenn die Schmerzen sich trotz aller anderen Maßnahmen nicht beseitigen lassen. Vermutlich, so wird geschätzt, ist dieses bei bis zu fünfzig Prozent der Patienten der Fall. Nur bei jedem zweiten Patienten wird einmal eine Operation notwendig sein, um das Gelenk wieder schmerzfrei zu machen. (Ausführliche Angaben zur operativen Behandlung: siehe ARTHROSE-INFO Nr. 34.)
Alle Sportarten, bei denen die Großzehe besonders stark gebeugt wird, wie z. B. Ballett, Hochsprung, Weitsprung, Jogging (Dauerlauf), Skilanglauf und schnelles Tanzen sollte man bei Großzehenarthrose meist besser meiden. Auch Fußballspielen ist besonders ungünstig. Empfehlenswert sind hingegen Schwimmen, Wandern (mit festen Wanderschuhen), Ski alpin und Fahrrad- bzw. Heimtrainerfahren. Beim Fahrradfahren empfiehlt es sich, den Sattel relativ niedrig einzustellen, Schuhe mit stabiler Sohle zu tragen und die Pedale nicht mit der Fußspitze, sondern am besten mit der Fußmitte zu treten.
Schuhe sollten stets so gewählt werden, dass die Fußspitze genügend Platz hat und den vorderen Schuhrand zu keinem Zeitpunkt berührt. Beim Anprobieren der Schuhe ist zu beachten, dass sich die Fußspitze beim Abrollen meist um anderthalb Zentimeter nach vorne verschiebt. Diesen zusätzlichen Platzbedarf muss man beim Kauf der Schuhe berücksichtigen. Sowohl beim Kinder- als auch beim Erwachsenenschuh gilt daher, dass im Stehen zwischen Zehen und Schuhspitze noch ein Abstand von mehr als einer Daumenbreite bestehen sollte.