Deutsche Arthrose-Hilfe e.V. - Regel Nr. 2

Die Arthrose-Regel
Nr. 2 lautet:

 

Wärme schenkt Wohlbehagen, lindert Schmerzen und fördert die Heilung. Dies wussten schon die Ärzte der Antike und hatten Erfolg mit ihren Kuren in heißen Quellen und Thermalbädern. Moderne Verfahren der Wärme­behandlung knüpfen an diese Erfahrungen an. In der Gelenk­behandlung gilt es, wichtige Grundsätze zu beachten:


Wärme hat viele Wirkungen

 

Wann hilft Wärme, wann ist Kühlung besser und an welchen Stellen sollte man beides anwenden?

 

Anwendungen  

 

Für die Wärmeanwendung stehen heute viele verschiedene Methoden zur Verfügung. Welche Form im speziellen Fall zu bevorzugen ist, kann und sollte nur der Arzt entscheiden. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Befund. Eingesetzt werden können zum Beispiel:

 

– Wärmesalben
– Wärmepflaster
– Wärmewickel
– Wärmebäder
– Wärmepackungen
– Wärmflaschen
– Heizkissen

 

Auch für die Kühlung eines akut entzündeten und geschwollenen Gelenkes kommen mehrere Maßnahmen infrage, die vom Arzt verordnet werden können:

 

– kühlende Gels
– kühlende Cremes
– Kälte-Packs
– Eisluft

 

Hinweis: Sowohl bei Wärme- als auch bei Kälteanwendung sollte der Patient grundsätzlich den Rat seines Arztes einholen. In vielen Fällen sind Erfolge mit diesen Anwendungen nur möglich, wenn weitere zusätzliche Maßnahmen gleichzeitig verordnet werden.

Regel Nr. 3


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