
Testamente können privatschriftlich (handschriftlich) oder notariell (Entwurf und Beurkundung durch einen Notar) errichtet werden. Wer sich nicht ganz sicher ist, ob er alles so zum Ausdruck gebracht hat, wie er es sich wünscht, sollte auf jeden Fall einen Notar beauftragen. Dieser stellt sicher, dass Wünsche unmissverständlich und rechtlich korrekt formuliert werden.
Die Notargebühren richten sich nach der Höhe des Vermögens. Bei einem angenommenen Nachlasswert von 100.000 Euro betragen die Notargebühren für den Entwurf und die Beurkundung eines Testaments rund 250 Euro. Bei einem Erbvertrag verdoppelt sich diese Gebühr. Wird das Testament beim Amtsgericht hinterlegt, damit es nach dem Tod des Erblassers auch mit Sicherheit eröffnet und den Beteiligten bekannt gegeben wird, fallen zusätzlich etwa 55 Euro als Hinterlegungsgebühr beim Amtsgericht an. So ist auf jeden Fall gewährleistet, dass dem letzten Willen entsprochen wird.
Erbschaft: Wenn man in seinem Testament einen Erben einsetzt, macht man diesen damit zum eigenen Rechtsnachfolger. Das bedeutet, dass damit nach dem Ableben alle eigenen Rechte und Pflichten an diesen Erben übergehen. Im Testament kann man die Erben auch dazu verpflichten, zugunsten anderer Personen oder eines Vereins sogenannte Vermächtnisse auszuzahlen oder andere Regelungen und Auflagen zu erfüllen, wie z. B. Bestimmungen zur Grabpflege. Wird die Deutsche Arthrose-Hilfe Alleinerbin, übernimmt sie in jedem Fall die Grabpflege, auch ohne dass dies testamentarisch angeordnet wäre.
Vermächtnis: Durch ein "Vermächtnis" kann man der Deutschen Arthrose-Hilfe e. V. einen ganz bestimmten Vermögensgegenstand, zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, ein bestimmtes Bankkonto, eine Immobilie oder einen ganz bestimmt definierten Anteil vom Nachlass zuwenden. Der Verein ist in diesem Fall nicht "Erbe", sondern hat gegenüber dem/den Erben lediglich einen Anspruch auf die Erfüllung dieses Vermächtnisses. Erbschaft und Vermächtnis sind somit unterschiedliche juristische Formen des Nachlasses, die im Testament benannt werden können.
Die genaue Bezeichnung der Deutschen Arthrose-Hilfe für eine Allein- oder Teilerb-Einsetzung bzw. Vermächtnisanordnung lautet:
| Deutsche Arthrose-Hilfe e. V. |
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Die Deutsche Arthrose-Hilfe e. V. ist als gemeinnützige Einrichtung anerkannt und von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
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